Datenschutzkonformes Arbeiten nach DSGVO - LSM 3.5 SP3 Basic Online

Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung europaweit gültig. Sie regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten, um deren Schutz und zugleich deren freien Verkehr im europäischen Binnenmarkt sicherzustellen. Zu allererst ist der Zugriff über die grafischen Benutzeroberfläche auf die Datenbank nur mit Passwort und entsprechenden Benutzerrechten möglich. Darüber hinaus werden innerhalb der LSM-Software keine „besonderen Kategorien“ personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO gespeichert. Die verwendeten Pflichtfelder zu einer Person dienen ausschließlich zur eindeutigen Zuordnung von Identifikationsmedien innerhalb des Schließplans. Die verpflichtenden Daten werden systemseitig nur über die Dauer der Inbesitznahme eines Identifikationsmediums benötigt (z. B. Firmenzugehörigkeit). Die Dauer der Speicherung von Daten in Protokollen kann vom Schließanlagenverwalter selbst beliebig verändert werden (siehe Protokollieren).