Datenschutzkonformes Arbeiten nach DSGVO - LSM 3.5 SP3 Basic Online
Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung europaweit gültig. Sie regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten, um deren Schutz und zugleich deren freien Verkehr im europäischen Binnenmarkt sicherzustellen. Zu allererst ist der Zugriff über die grafischen Benutzeroberfläche auf die Datenbank nur mit Passwort und entsprechenden Benutzerrechten möglich. Darüber hinaus werden innerhalb der LSM-Software keine „besonderen Kategorien“ personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO gespeichert. Die verwendeten Pflichtfelder zu einer Person dienen ausschließlich zur eindeutigen Zuordnung von Identifikationsmedien innerhalb des Schließplans. Die verpflichtenden Daten werden systemseitig nur über die Dauer der Inbesitznahme eines Identifikationsmediums benötigt (z. B. Firmenzugehörigkeit). Die Dauer der Speicherung von Daten in Protokollen kann vom Schließanlagenverwalter selbst beliebig verändert werden (siehe Protokollieren).
Weiterführende Informationen
- Daten exportieren
- Daten löschen
- Welche personenbezogenen Daten werden in der Software gespeichert?
- Zu welchem Zweck werden personenbezogene Daten in der Software gespeichert?
- Wie lange werden personenbezogene Daten in der Software gespeichert?
- Sind personenbezogene Daten in der Software vor dem Zugriff Dritter geschützt?
- Können die gespeicherten Daten als Kopie zur Verfügung gestellt werden?
- Können personenbezogene Daten aus der Software gelöscht werden?