AP-Version - Schließzylinder (Z4) 3061
Bei allen Türen, bei denen die Panikfunktion des Schlosses durch die Stellung des Mitnehmers negativ beeinflusst werden kann, muss ein Zylinder mit Antipanikfunktion eingebaut werden. Diese Version besitzt einen integrierten Federmechanismus welcher den Schließbart in eine unkritische Position zieht, weshalb die Panikfunktion eines Panikschlosses nicht blockiert werden kann.
Dieser Zylinder Typ .AP wird im Gegensatz zu allen anderen Zylindern „spiegelverkehrt“ installiert, d.h. der Knauf mit Batterie und Elektronik befindet sich im Außenbereich (siehe Abbildung).
Im Gegensatz zum Standard-Antipanikzylinder (AP), bei welchem der Innenknauf fest eingekuppelt ist, ist der Innenknauf der freidrehenden AP-Version (AP.FD) mechanisch ausgekuppelt und lässt sich nicht mit einem Identmedium einkuppeln.

- Innenknauf
- Griffmuldenring
- Batteriewechselschlüssel
- Außenknauf
Bei Türen im Verlauf von Rettungswegen, die nach dem 01. April 2003 eingebaut wurden (Verschlüsse nach DIN EN 179 bzw. DIN EN 1125), sind folgende Punkte zu beachten: Bei allen Verschlüssen, in deren Zulassung steht, dass der Schließzylinder 3061 keine Auswirkung auf die Funktion des Schlosses hat, dürfen alle Schließzylinder 3061 eingesetzt werden. Bei allen Verschlüssen, bei denen die Mitnehmerstellung der Schließzylinder 3061 Auswirkungen auf die Funktion des Schlosses hat, muss gegebenenfalls der Schließzylinder 3061 Typ .AP (Antipanikzylinder) verwendet werden; dieser muss in der Zulassung des Schlossherstellers aufgeführt sein.
GEFAHR
Aufgrund der konstruktiven Beschaffenheit von Panikschlössern ist es nicht zulässig, bei geschlossener Tür den Knauf des Schließzylinder 3061 auf Anschlag zu drehen, da hierdurch die Panikfunktion des Schlosses beeinflusst werden kann.