Gebäude und Standorte
Ein Standort enthält Gebäude und optional eine Feiertagsliste.
Ein Gebäude gehört immer zu einem Standort. Deshalb muss in Ihrer Datenbank auch immer mindestens ein Standort vorhanden sein. In einem neuen Projekt legt die AXM Classic daher einen Standard-Standort an. Diesen können Sie löschen, sobald Sie eigene Standorte angelegt haben.
Standorte und Gebäude sind besonders zur Organisation nützlich. Daher sollten sie im Rahmen der Best Practice (siehe Best Practice: Schließanlage aufbauen) auch noch vor den Schließungen angelegt werden (siehe Standort erstellen und Gebäude erstellen und zu Standort zuweisen).
Feiertagslisten und Standorte
In der Regel ordnen Sie einem Standort nur Gebäude zu, die auch tatsächlich am selben Standort sind. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass für all diese Gebäude dieselben gesetzlichen Feiertage gelten (z.B. alle Gebäude am Standort München: Für alle Gebäude gelten die bayrischen Feiertage).
Die Feiertagslisten sind vor allem für zeitgesteuerte Schließungen interessant. Praktischerweise sind Schließungen immer einem Gebäude zugewiesen, das wiederum einem Standort zugewiesen ist (verpflichtende Angaben). Jeder Schließung einzeln eine Feiertagsliste zuzuweisen ist mühsam. Stattdessen können Sie allen Schließungen in Gebäuden mit dem gleichen Standort dieselbe Feiertagsliste zuweisen, indem Sie einfach dem ganzen Standort eine Feiertagsliste zuweisen.
Die so zugewiesene Feiertagsliste gilt für alle Schließungen dieses Standorts. Im Beispiel wurde dem Standort A die rote Feiertagsliste zugewiesen und Standort B die blaue Feiertagsliste.
Falls für einzelne Schließungen (aus welchem Grund auch immer) doch andere Feiertage gelten sollen, können Sie die Feiertagsliste aus dem Standort in den Eigenschaften der Schließung überschreiben (siehe Berechtigungen an Schließungen auf bestimmte Zeiten beschränken (Zeitplan). Im Beispiel wurde einer Schließung im Gebäude B3 am Standort B eine grüne Feiertagsliste zugewiesen. Für alle anderen Schließungen im Gebäude B3 und an den anderen Gebäuden des Standorts B gilt weiterhin die blaue Feiertagsliste.